Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (BayStMI)

Zum 01.01.2007  wurden in Bayern die Kommunalgesetze geändert (GVBl 2006, S. 975). Die Kommunen können nun ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der Doppik gestalten. Eine Ausnahmegenehmigung nach der sog. Experimentierklausel (Art. 117a GO, Art. 103a LKrO, Art. 99a BezO) ist nicht mehr erforderlich. Mit dem Optionsmodell ist der Weg frei zu einem neuen und  effizienteren Wirtschaften und einer Reform,  die aus den Kommunen kommen muss und nicht  von oben verordnet werden kann. Es geht es um einen Kernbereich kommunaler Selbstverwaltung. 

Die haushaltrsrechtlichen Vorschriften der Kommunalgesetze sind durch die KommHV-Doppik vom 05.10.2007 (GVBl S. 678) konkretisiert.

Die Rechtsänderung geht zurück auf Überlegungen Anfang der 90er Jahre. Damals  wurde unter dem Schlagwort „Neues Steuerungsmodell“ eine Reform der Kommunalverwaltungen eingeleitet, deren Ziel es war,  eine Hoheitsverwaltung in einen flexiblen Dienstleistungsbetrieb umzuwandeln, der wirtschaftlich arbeitet, sich moderner Informations- und Kommunikationstechniken bedient und effiziente Organisationsstrukturen einsetzt. Die reformauslösenden Faktoren waren und sind vielfältig. Finanzprobleme zählen ebenso dazu wie politische Legitimations- und Steuerungsprobleme oder Bürgeransprüche im Hinblick auf Entscheidungstransparenz und Partizipation.  Reformziel war und ist es, über eine kritische Überprüfung zu einer Optimierung des Verwaltungshandeln zu gelangen und zwar in allen Organisationsteilen und nicht nur im Finanzwesen, wenngleich dessen Fortentwicklung Voraussetzung für eine effektive Verwaltungsmodernisierung ist. Dabei ist es nicht damit getan, ein Buchungssystem durch ein anderes zu ersetzen. Es geht darum, die Zielsetzungen des kommunalen Wirtschaftens besser zu erreichen. An die Stelle herkömmlicher politischer Steuerung mittels Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) tritt die Vorgabe von Zielen für das kommunale Dienstleistungsangebot  (Outputsteuerung). Deshalb wird ein Produkt- und Kontenplan die bisherige Haushaltsgliederung ablösen. Eine Bewertungsrichtlinie und allgemeine Verwaltungsvorschriften werden das Regelwerk noch weiter konkretisieren. Damit wird den Kommunen der Umstieg erleichtert und die Vergleichbarkeit kommunaler Haushalte bleibt gewahrt. Über den Stand der Haushaltsreform wird an dieser Stelle laufend berichtet werden:

http://www.stmi.bayern.de/buerger/kommunen/finanzen/detail/08206/

NKFW-Netzwerk Bayern

Ziel dieser Plattform ist es, für die Kommunen in Bayern und darüber hinaus Synergien bei der Vorbereitung, Umsetzung und Anwendung des neuen kommunalen Finanzwesens zu erzielen.

Das NKFW Netzwerk Bayern soll eine praktische Hilfe zum Neuen Kommunalen Finanzwesen sein. Anregungen oder Wünsche hierzu können Sie uns jederzeit per eMail mitteilen.

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