Informationen des Bayerischen Städtetages (BayST)
Mit dem Gesetz zur Änderung des kommunalen Haushaltsrechts hat der Freistaat Bayern ab 1. Januar 2007 die Möglichkeit geschaffen, in den bayerischen Kommunen das kaufmännische Rechnungswesen auf freiwilliger Basis einzuführen. Der Städtetag hat bedauert, dass in dem Gesetz keine verbindliche einheitliche Buchführung in den Gemeinden vorgesehen ist. Gegenüber der freiwilligen Einführung hätte der Städtetag eine Einführung der kommunalen Doppik in allen Gemeinden mit einer Übergangsfrist von längstens zehn Jahren vorgezogen.
Der Städtetag vermisst in dem Gesetz eine Aussage über die Finanzierung der Umstellung des Rechnungswesens. Auch eine freiwillige Einführung verursacht bei den betroffenen Kommunen Kosten, die über das Eigeninteresse an einem modernisierten Rechnungswesen hinausgehen. Wenn der Staat eine Umstellung erwartet, muss er diese durch Mitfinanzierung befördern.
Der Städtetag lehnt die in Art. 102 a GO vorgesehene Verpflichtung zur Vorlage eines umfassenden konsolidierten Jahresabschlusses ab. Grundsätzlich sollte in die Gemeindeordnung keine Verpflichtung zur Konsolidierung aufgenommen werden, solange die Doppik nicht in allen Kommunen eingeführt ist. Es hätte daher eine Regelung, dass die Konsolidierung auf freiwilliger Basis durchgeführt werden kann, genügt.
Die Stellungnahme des Bayerischen Städtetags zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des kommunalen Haushaltsrechts kann hier eingesehen werden. Der Bayerische Städtetag informiert seine Mitgliedstädte und -gemeinden per Rundschreiben und über Mailinglisten (Beispiel):
NKFW-Netzwerk Bayern
Ziel dieser Plattform ist es, für die Kommunen in Bayern und darüber hinaus Synergien bei der Vorbereitung, Umsetzung und Anwendung des neuen kommunalen Finanzwesens zu erzielen.
Das NKFW Netzwerk Bayern soll eine praktische Hilfe zum Neuen Kommunalen Finanzwesen sein. Anregungen oder Wünsche hierzu können Sie uns jederzeit per eMail mitteilen.
